Rechtsprechung
BGH, 13.01.2016 - 4 StR 559/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 116 SGB X, § 86 VVG, § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 473 Abs. 4 StPO, § 472a Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Prüfung der Verpflichtung des Angeklagten zur Leistung von Ersatz für die künftigen materiellen und immateriellen Schäden der Adhäsionsklägerin; Ergänzung des landgerichtlichen Urteils im Adhäsionsausspruch auf die Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revisionsgerichtliche Prüfung der Verpflichtung des Angeklagten zur Leistung von Ersatz für die künftigen materiellen und immateriellen Schäden der Adhäsionsklägerin; Ergänzung des landgerichtlichen Urteils im Adhäsionsausspruch auf die Revision
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.04.2014 - 3 StR 69/14
Rechtsfehlerhafter Adhäsionsausspruch (Verzinsung ab Rechtshängigkeit des …
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 4 StR 559/15
Denn die Feststellung der Verpflichtung des Angeklagten zur Leistung von Ersatz für die künftigen materiellen und immateriellen Schäden der Adhäsionsklägerin ist im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG unter den im Tenor ausgesprochenen Vorbehalt zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 69/14 mwN).
- BGH, 04.07.2018 - 4 StR 155/18
Überprüfung eines Urteil im Hinblick auf die Adhäsionsentscheidung zum Ersatz …
Die im angefochtenen Urteil getroffene Adhäsionsentscheidung zu den Zukunftsschäden ist im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG unter den Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2013 - 4 StR 459/12, vom 15. April 2014 - 3 StR 69/14 und vom 13. Januar 2016 - 4 StR 559/15).